Vertragsbedingung zur Unterbringung von Hunden im Hundehotel und in der Hundetagesstätte

1. Unterbringung und Versorgung des Hundes

Der Hund wird artgerecht untergebracht und versorgt. Ausreichend Futter und Wasser werden bereitgestellt. Das Futter ist vom Hundehalter mitzubringen oder kann alternativ dazu gebucht werden.

2. Check-In und Check-Out

Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzugeben und wieder abzuholen. Termine zur Abgabe und Abholung des Hundes sind vorab abzusprechen und einzuhalten. Bei Verhinderung ist das Hundehotel unverzüglich zu informieren.
Die Übergabe des angeleinten Hundes erfolgt sowohl beim Bringen als auch beim Abholen im Vorraum des Hundehotels. Bitte das Markieren auf dem Hof unterbinden.
An Sonn- und Feiertagen ist das Hotel für Besucher geschlossen. Daher können an diesen Tagen keine Hunde angenommen oder herausgegeben werden.
Bei Überschreitung der vereinbarten Aufenthaltsdauer bzw. Nichtabholung des Hundes trägt der Hundehalter sämtliche Kosten des weiteren Aufenthalts i.H.v. mindestens 30,00 € pro Tag. Sollten dem Hundehotel durch den Mehraufwand zusätzliche Kosten entstanden sein, werden diese dem Hundehalter ebenfalls in Rechnung gestellt.
Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. Ist eine Abholung seitens des Halters oder einer vom Halter beauftragten Person nicht möglich, so wird der Hund gesondert untergebracht oder notfalls in eine andere

3. Kosten

Die Unterbringungskosten im Hundehotel betragen 30,00 € pro. Der Ankunfts- und der Abholtag wird jeweils mit einer vollen Tagesgebühr von 30,00 € berechnet.
Die Unterbringungskosten sind im Voraus fällig und müssen spätestens am Vortag vor Unterbringung dem Konto IBAN DE 94 265 501 05 000 122 593 7 des Hundehotels gutgeschrieben sein oder bei der Abgabe des Hundes in bar gezahlt werden.

Die Kosten der Unterbringung in der Hundetagesstätte betragen 20,00 € bis zu 8 Stunden danach 25,00 € je Tag. Die Kosten bei einmaliger Unterbringung sind in bar beim Check-In zu entrichten. Bei regelmäßiger Unterbringung ist der Gesamtbetrag am Ende des Monats fällig.

In der kalten Jahreszeit behält sich das Hundehotel/die Hundetagesstätte vor, eine Energiepauschale zzgl. der Unterbringungskosten zu berechnen.

4. Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich (per mail oder Post) erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie durch den Hof Rinklake schriftlich bestätigt wurden.

4.1. Hundehotel

Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Unterbringung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Bei Stornierung vom 9. bis zum 5. Tag vor Beginn der Unterbringung werden 50 % der für den gebuchten Unterbringungszeitraum anfallenden Kosten fällig, mindestens aber 50,00 €. Ab dem 4. Tag vor Unterbringung wird der volle Gesamtbetrag der für den gebuchten Unterbringungszeitraum anfallenden Kosten fällig.

4.2. Hundetagesstätte

Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Unterbringung entstehen keine Kosten. Danach ist der Gesamtbetrag für den gebuchten Tag in Höhe von 20,00 € fällig.

5. Impfungen und Gesundheitsstatus

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund über aktuelle Impfungen verfügt und entwurmt ist.
Der Hund darf nicht mit ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall o.ä. im Hundehotel abgegeben werden. Stellt sich nach Abgabe des Hundes eine solche gesundheitliche Einschränkung heraus, so haftet der Halter für alle daraus resultierenden Kosten (Ansteckung anderer Tiere, Desinfizierung des Hundehotels etc.).
Für die Quarantäneunterbringung des Hundes fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,00 € pro Tag an. Sollte die Aufnahme des Hundes aufgrund einer der o.a. Gründe abgelehnt werden, so gelten die angegebenen Stornogebühren.
Sollte der Hund erkranken oder sich verletzen, so dass ein Tierarztbesuch notwendig ist, stimmt der Hundehalter einer Behandlung bis zu einer Höhe von 200,00 € uneingeschränkt zu.
Die Tierarztwahl wird dem Hundehotel überlassen.
Im Falle einer höher zu erwartenden Rechnung setzt sich das Hundehotel mit dem Hundehalter in Verbindung. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, wird die Behandlung – sofern sie nicht ohne Nachteile und Risiken für den Hund aufgeschoben werden kann – ohne weitere Zustimmung des Hundehalters im notwendigen Maße durchgeführt.
Die Kosten sind im vollen Umfang von der Hundehalter zu tragen. Die Kosten werden von dem Tierarzt direkt gegenüber dem Hundehalter abgerechnet.
Wir berechnen für die Fahrt zur tierärztlichen Behandlung 0,50 € pro gefahrenem km, die Aufenthalts/ -Wartezeit mit 40,00 €/Stunde.
Die Behandlung/Versorgung des Hundes durch uns, die über eine einfache Medikamentengabe hinaus geht, wird -je nach zeitlichem Aufwand- mit mindestens 5,00€/Tag berechnet.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

6. Ansprechpartner

Der Hundehalter wird durch den Hof Rinklake unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Der Halter ist hierzu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension sein Aufenthalt oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass die Hundepension den Halter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich zu jeder Zeit erreichen kann.

7. Gruppenhaltung

Der Halterin / dem Halter ist bekannt, dass die Hunde in der Gruppe gehalten werden. Wir lassen bei der Gruppenzusammenstellung größtmögliche Sorgfalt walten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten und verletzt werden können. Für daraus resultierende Schäden haftet das Hundehotel nicht. In diesem Fall kommen die jeweiligen Halterinnen / Halter für die Schäden am eigenen Hund auf. Insbesondere haftet der Hof Rinklake nicht für Verletzungen, die durch normales Hundeverhalten wie Spielen, Springen, Rennen, Zergeln entstehen.

8. Haftung

Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird vom Hof Rinklake nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in das Hundehotel/die Hundetagesstätte gegeben wird.
Von Ansprüchen Dritter stellt der Tierhalter / die Tierhalterin das Hundehotel und dessen Erfüllungsgehilfen frei, soweit diese Ansprüche nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Für die durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden während der Unterbringung im Hundehotel haftet der Hundehalter. Es sei denn, die Schäden sind auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden auf Seiten des Hof Rinklake zurückzuführen.
Für die Zeit der Unterbringung im Hundehotel/in der Hundetagesstätte muss für den Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände des Hundes wird keine Haftung übernommen.

9. Läufigkeit

Läufige Hündinnen werden NICHT in Obhut genommen. Sollte eine Hündin während ihres Aufenthaltes läufig werden, so haftet der Hof Rinklake nicht für die Folgen, wenn die Hündin gedeckt werden sollte. Außerdem wird pro Tag der Läufigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben, da hierdurch ein erheblicher Mehraufwand in der Gruppenaufteilung entsteht.

10. Für die Unterbringung benötigt Ihr Hund:

  • Ein festsitzendes, intaktes Halsband (kein Geschirr, Ketten- oder Zughalsband), das Hundehotel und die Hundetagesstätte übernehmen keine Haftung, wenn der Hund sich aus einem zu losen Halsband herauszieht und daraus Schäden entstehen.
  • Futter (in geschlossenen Behältnissen entsprechend der Tage des Aufenthaltes; beschriftet)

11. Bilder und Videos

Der Hundehalter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen seines Hundes, die während des Aufenthaltes auf dem Hof Rinklake entstanden sind, an diese abtritt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der genannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Formulars bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird Osnabrück vereinbart.